Information zur gesetzlichen Gewährleistung
Käuferinnen und Käufer haben bei Mängeln an der gekauften Ware Anspruch auf gesetzliche Gewährleistung. Dieser Anspruch besteht unabhängig von einer allfälligen freiwilligen Herstellergarantie. Rechtliche Grundlage bilden die einschlägige EU-Richtlinie sowie das Österreichischekonsumentenschutzgesetzt mit dem Verbraucherrechtsänderungsgesetz (VerbRÄG 2026). Nachfolgend finden Sie die wesentlichen Informationen zu Umfang, Dauer und Geltendmachung der gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Auf unsere Ware gewähren wir keine zusätliche Garantie. Daher sind wir nicht verplichted die GARAN-Kennzeichnung zu verwenden.
